AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Premium-Chauffeur-, Shuttle- & Transfer-Service

PRIMEWAYSHUTTLE

§ 1 Geltungsbereich

1. 2. 3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von PRIMEWAYSHUTTLE im Bereich Chauffeur-, Shuttle- und Transfer-Service. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Anfrage und Vertragsabschluss

1. 2. 3. Anfragen über Website, E-Mail, Telefon oder Messenger stellen keine verbindliche Buchung dar. Ein Vertrag kommt ausschließlich mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung von PRIMEWAYSHUTTLE zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

1. 2. 3. Art, Umfang, Zeitpunkt und Dauer der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der vorherigen Abstimmung und können gesondert berechnet werden. PRIMEWAYSHUTTLE erbringt seine Leistungen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Preise

1. 2. 3. Die Preise werden individuell kalkuliert, da sie u. a. von Strecke, Datum, Uhrzeit, Fahrzeugkategorie, Anzahl der Fahrgäste sowie Zusatzleistungen abhängen. Verbindlich ist ausschließlich der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. 2. Die Vergütung ist zu 100 % im Voraus zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist PRIMEWAYSHUTTLE berechtigt, den Auftrag freizugeben oder zu stornieren.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (Fahrgäste, Gepäck, Tiere)

1. 2. 3. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Fahrt relevanten Angaben

vollständig und korrekt zu übermitteln, insbesondere:
◦ Anzahl der Fahrgäste
◦ Anzahl, Größe und Gewicht des Gepäcks
◦ Sonder- oder Sperrgepäck
◦ Mitführung von Tieren (Art, Größe, Gewicht, Transportart)

PRIMEWAYSHUTTLE lehnt eine Beförderung nicht wegen Gepäcks oder Tieren an sich ab.
Eine Ablehnung kann jedoch erfolgen, wenn nicht angegebene oder unzutreffende Angaben dazu führen, dass:

◦ die Beförderung physisch nicht möglich oder
◦ die sichere Durchführung der Fahrt nicht gewährleistet ist.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises.

§ 7 Wartezeiten

1. Die kostenlose Wartezeit beträgt:

15 Minuten bei regulären Abholungen
60 Minuten bei Flughafentransfers ab planmäßiger Landung

Darüberhinausgehende Wartezeiten werden gemäß den vereinbarten Konditionen berechnet.

§ 8 Flughafentransfers

1. Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und vollständige Flugdaten zu übermitteln.
2. Flugverspätungen oder Änderungen können zu Anpassungen der Abholzeit oder zu
Zusatzkosten führen.
3. Abholorte richten sich nach den vereinbarten Treffpunkten.

§ 9 Routenänderungen

Wünscht der Kunde während der Fahrt eine Änderung der Route, zusätzliche Stopps oder Umwege,
kann dies zu einer angemessenen Nachberechnung führen.

§ 10 Stornierung

1. Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.
2. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Fahrtbeginn möglich.
3. Bei späteren Stornierungen kann der vereinbarte Fahrpreis bis zu 100 % berechnet werden.

§ 11 No-Show

1. 2. Ein No-Show liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
◦ nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint,
◦ nicht erreichbar ist oder
◦ durch fehlerhafte Angaben die Durchführung der Fahrt unmöglich macht.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; der Fahrpreis wird vollständig einbehalten.

§ 12 Verhalten der Fahrgäste

1. 2. 3. Fahrgäste haben sich während der Fahrt so zu verhalten, dass Sicherheit, Ordnung und Fahrzeugzustand nicht beeinträchtigt werden. Bei erheblicher Gefährdung, aggressivem Verhalten oder erheblicher Verschmutzung ist PRIMEWAYSHUTTLE berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Entstehende Schäden oder Reinigungsaufwand können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 13 Haftung

1. 2. 3. PRIMEWAYSHUTTLE haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRIMEWAYSHUTTLE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Verspätungen aufgrund externer Umstände (z. B. Verkehr, Wetter, behördliche Maßnahmen) ist ausgeschlossen.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterlagen, Streiks, Unfälle, Straßensperrungen) entbinden PRIMEWAYSHUTTLE für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

§ 15 Fahrzeugeinsatz & Subunternehmer

1. 2. PRIMEWAYSHUTTLE ist berechtigt, bei Bedarf ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug einzusetzen. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt ausschließlich in Ausnahme- oder форс- мажор-Situationen, um die vereinbarte Leistung zuverlässig sicherzustellen.

§ 16 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit terminierter Personenbeförderung handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 17 Sprache

Diese AGB können in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

§ 18 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand für Kaufleute ist Nürnberg.
3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt.

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